Update zum Impfschema der COVID-19-Impfung

Update zum Impfschema der COVID-19-Impfung.

COVID Infektionen hinterlassen keine dauerhafte Immunität. So benötigt man jedenfalls für eine breite und gut ausgeprägte Immunitätslage in Hinblick auf SARS-CoV-2 eine Grundimmunisierung bestehend aus 3 Impfungen (Schema 2+1), unabhängig von durchgemachten Infektionen.

Eine Infektion hat lediglich Auswirkungen auf den optimaler Weise empfohlenen Zeitpunkt für die nächste Impfung.
Genesenen ab einem Alter von 5 Jahren werden also insgesamt mindestens 3 Impfungen für die Grundimmunisierung empfohlen egal ob man an SARS-CoV-2 erkrankt ist oder nicht.

Infektion mit Omikron Variante:
Die Infektion mit einer Omikron-Variante hat andere immunologische Eigenschaften als Infektionen mit vorangegangenen Virusvarianten führt zu keiner anhaltenden und belastbaren Immunität, sodass kein guter Schutz gegen eine neuerliche Infektion mit den derzeit vorherrschenden Varianten (BA.4, BA.5) besteht. Deshalb ersetzt eine durchgemachte Infektion jeglicher Variante keine Impfung in der Grundimmunisierung mehr und auch neutralisierende Antikörper haben keine Relevanz für die Impfempfehlung.

Empfohlen ist die 4. Impfung für:

  • Schwerwiegend immungeschwächte bzw. stark immunsupprimierte Personen (altersunabhängig).
  • Personen ab 65 Jahren
  • Risikopersonen ab 12 Jahren mit Vorerkrankungen und/oder bei denen Umstände gegeben sind, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 bedingen können, oder bei denen ein kürzerer Impfschutz zu erwarten ist, Vorerkrankungen und Umstände, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 bedingen können, wie z.B.: Schwangerschaft, Diabetes, Hypertonie, etc.)

Für Gesunde, immunkompetente Personen von 12 bis 64 Jahren gilt:
Eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) verbessert bei immunkompetenten Personen bei den derzeit zirkulierenden Virusvarianten nur eingeschränkt und kurzfristig die Schutzwirkung gegen eine SARS-CoV-2-Infektion, bzw. eine milde Form der COVID-19-Erkrankung.

Eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) wird daher für gesunde, immunkompetente Personen dieser Altersgruppe derzeit nicht allgemein empfohlen, auch nicht für immunkompetentes Gesundheitspersonal, zumal diese Personengruppe – sofern 3x geimpft – nicht zu schweren Verlaufsformen mit stationären Aufenthalten tendiert.

Diese kann frühestens ab 4 Monaten, besser aber erst 6 Monate nach der Grundimmunisierung (3. Impfung) verabreicht werden.

Weder eine Neigung zu, noch eine Vorgeschichte über Thromboembolien, ist ein Ausschlussgrund für eine COVID-19-Impfung. Es gibt keinen Grund, aus Sorge vor Nebenwirkungen COVID-19-Impfungen abzusagen, aufzuschieben oder wegen der COVID-19-Impfung gerinnungshemmende Medikamente einzunehmen. Eine vorbestehende Gerinnungsmedikation soll aber nicht abgesetzt werden.

Den bestmöglichen Schutz vor einer Infektion bietet das Anwenden der empfohlenen Hygienemaßnahmen, vor allem das Tragen einer FFP2-Maske.

In Abhängigkeit von den weiteren epidemiologischen Entwicklungen wird voraussichtlich in den Herbst-/Wintermonaten eine weitere Impfung notwendig sein.

Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums Version 10.2, Stand: 01.07.2022

https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:9fcdda1a-0d11-451b-8ffa-8776e4bbe4d2/COVID-19-Impfungen__Anwendungsempfehlung_des_Nationalen_Impfgremiums_10.2_(Stand__01.7.2022).pdf